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Diagnostik
Psychodiagnostik umfasst die Diagnostik psychopathologischer Erkrankungen, wie psychosomatische und traumatische Störungen, Angsterkrankungen, Depressionen und andere affektive Erkrankungen, Abhängigkeit und Missbrauch von psychotropen Substanzen (wie Alkohol oder Drogen) und Psychosen (z.B. Schizophrenie) sowie die Diagnostik von Persönlichkeitsstörungen und -stilen.
Leistungsdiagnostik bezieht sich auf die Diagnostik von Intelligenz, Gedächtnis und Konzentration, z.B. bei beruflichen Entscheidungen.
Psychotherapie
Allgemein Im Rahmen meiner Praxis können Patienten mit seelischen Erkrankungen verhaltenstherapeutisch i.S. der Richtlinienpsychotherapie behandelt werden. Unter Richtlinienpsychotherapieverfahren werden Behandlungsformen verstanden, deren Verfahren über ein umfassendes Theoriesystem der Krankheitsentstehung verfügen und deren spezifische Behandlungsmethoden in ihrer therapeutischen Wirksamkeit wissenschaftlich belegt sind. Derzeit gibt es neben der Verhaltenstherapie noch weitere Therapieverfahren, die i.S. der Richtlinienpsychotherapie anerkannt sind, wie Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Analytische Psychotherapie.
Verhaltenstherapie Verhaltenstherapie als Krankheitsbehandlung stellt ein Verfahren dar, welches vorwiegend auf der Basis der Lern- und Sozialpsychologie entwickelt wurde. “Verhalten" meint beobachtbare Verhaltensweisen ebenso wie gedankliche, emotionale, motivationale oder körperliche Vorgänge. Verhaltenstherapie i.S. der Richtlinienpsychotherapie erfordert die Analyse der ursächlichen und aufrechterhaltenden Bedingungen des Krankheitsgeschehens (im Rahmen einer Verhaltensanalyse). Daraus wird ein entsprechendes Störungsmodell und eine übergeordnete Behandlungsstrategie entwickelt, aus der sich dann die Anwendung einer spezifischen Vorgehensweise ergibt, die zur Erreichung von definierten Therapiezielen dienen soll. Entsprechend des jeweiligen Störungsmodells können sich z.B. folgende Schwerpunkte des therapeutischen Vorgehens ergeben: Verhaltensübungen, Problemlösungsverfahren, Selbstkontrolltechniken, Entspannungsverfahren. Auf Grund der Komplexität der individuellen Situation des Kranken und seiner Lebensgeschichte erweist sich häufig eine Integration mehrerer dieser Verfahren in eine übergeordnete Behandlungsstrategie als sinnvoll.
Anwendungsform
In meiner Praxis können entsprechend der Richtlinienpsychotherapie der jeweiligen Krankenkassen Erwachsene einzeln in einer Kurzzeittherapie (25 Behandlungseinheiten a 50 Minuten) oder einer Langzeittherapie (45 Behandlungseinheiten a 50 Minuten) verhaltenstherapeutisch behandelt werden.
Anwendungsbereiche

Verhaltenstherapie als Psychotherapie kann entsprechend den Richtlinien bei Behandlung
folgender Krankheiten eingesetzt werden:
1. Angsterkrankungen, Depressionen
2. vegetativ-funktionelle und psychsomatische Störungen
3. im Rahmen der Rehabilitation, wenn psychische Faktoren einen wesentlichen Anteil
an der seelischen Behinderung oder an deren Auswirkung haben und mit Hilfe der
Verhaltenstheraphie eine möglichst dauerhafte Eingliederung in die Arbeit, den Beruf
oder die Gesellschaft erreicht werden
4. Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Medikamenten nach vorangegangener Entgiftungsbehandlung
5. Seelische Behinderungen als Folge schwerer chronischer Krankheitsverläufe
6. Seelische Behinderungen aufgrund extremer Situationen, die eine schwere
Beeinträchtigung der Persönlichkeit zur Folge hatten
7. Seelische Behinderungen als Folge psychotischer Erkrankungen (Veränderungen der
Wahrnehmung und des Denkens)

Psychosoziale Onkologie

Gerontopsychotherapie

Hypnotherapie und Hypnose

Die Psychotherapie dieser Erkrankungen wird von den gesetzlichen (oder privaten) Krankenversicherungen als Leistung erstattet.